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GESETZE NACH ALTER

Wenn du ein Gesetzbuch aufschlägst, merkst du bald, dass die Texte ziemlich kompliziert sind. Das liegt daran, dass alle möglichen Fälle und Sonderfälle berücksichtigt werden müssen. Du findest also eine Flut von Artikeln und Paragraphen mit unzähligen Unterabschnitten.

Die folgende Übersicht zeigt dir, was für dich - je nachdem wie alt du bist - wichtig sein könnte.

Vor deinem 10. Geburtstag 

Du bist ein Kind und hast das Recht auf Gesundheit, Fürsorge und Bildung. Du hast das Recht, deine Meinung zu sagen und angehört zu werden, und zwar in allem, was dich betrifft. Du bist noch nicht strafmündig, fällst also nicht unter das Jugendstrafrecht. Wenn es Schwierigkeiten in deiner Familie gibt, kann die Vormundschaftsbehörde an deinem Wohnort die Verantwortung für dich übernehmen.

Vom 10. bis zum 18. Geburtstag

Du bist verantwortlich für Schäden, die du absichtlich verursacht hast. Wenn du eine Straftat begehst, kann dir die Jugendanwaltschaft einen Verweis erteilen oder eine Arbeit auferlegen, dich büssen oder sogar Freiheitsentzug fordern. In schlimmen Fällen kann sie dich in ein Erziehungsheim, ab 17 Jahren in eine Arbeitserziehungsanstalt einweisen.

Ab deinem 13. Geburtstag

Du darfst während einigen Stunden pro Woche kleinere Arbeiten erledigen und dir ein wenig Taschengeld verdienen.

Ab deinem 14. Geburtstag

Du darfst den Führerausweis für Töffli/Mofa und Traktoren erwerben. Du darfst aber erst Töffli/Mofa oder Traktor fahren, wenn du die Prüfung bestanden hast.

Ab deinem 16. Geburtstag

Du hast die sexuelle Volljährigkeit erlangt. Das heisst, du kannst nun sexuelle Beziehungen zu allen Menschen eingehen, egal wie viel älter sie sind als du und zu solchen, welche nicht mehr als drei Jahre jünger sind als du. Man spricht dabei auch vom Schutzalter.

16 - Das musst du zum Schutzalter wissen

Im Strafgesetzbuch sind auch die sexuellen Beziehungen geregelt. In der Schweiz gilt das Schutzalter 16. Man geht davon aus, dass Kinder/Jugendliche unter 16 Jahren noch nicht reif genug sind, über ihre sexuellen Handlungen ganz allein zu bestimmen. Deshalb will man sie davor schützen, dass sie von Erwachsenen ausgenützt werden. Deshalb gilt in der Schweiz folgendes Recht:

(A) Jeder/jede Erwachsene, der/die mit einem Kind unter 16 Jahren sexuelle Handlungen vornimmt, macht sich strafbar. Er/Sie darf das Kind auch nicht dazu verleiten, sich vor ihm/ihr nackt auszuziehen und zu onanieren oder mit anderen Kindern Sex zu haben. Ebenso wenig darf er/sie dem Kind seine/ihre Geschlechtsteile zeigen und vor ihm/ihr onanieren oder mit jemand anderem Sex haben.

(B) Jede/jeder Erwachsene, die/der einem Kind unter 16 Jahren Sexfilme oder -magazine zeigt oder sie ihm/ihr zugänglich macht, wird bestraft.

(C) Sex ist ebenfalls verboten, wenn eine/ein Jugendliche/r unter 18 Jahren zu einem/einer Erwachsenen in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, d.h. wenn sie/er z.B. seine/ihre Schüler/in, Auszubildende/r oder Angestellte/r ist. Dieses Gesetz will verhindern, dass die Macht, die der/die Erwachsene durch seine/ihre höhere Stellung hat, ausgenützt wird.

(D) Sexuelle Handlungen zwischen zwei Menschen sind nicht verboten, wenn ihr Altersunterschied nicht grösser als drei Jahre ist. Das heisst mit anderen Worten: Mit allen Menschen, die nicht mehr als drei Jahre älter oder jünger sind als du, darfst du sexuelle Erfahrungen machen - ganz egal, wie alt du bist.

Ab deinem 16. Geburtstag kannst du auch frei darüber bestimmen, für welche Religion du dich einsetzen möchtest oder ob du gar keiner Religion angehören willst.

Du darfst Restaurants und Discos nach 21 Uhr besuchen und Bier und Wein kaufen. Letzteres hängt jedoch von deinem Wohnkanton ab. Nicht in allen Kantonen ist 16-jährigen den Konsum von Wein und Bier erlaubt.

 

Ab deinem 18. Geburtstag

Du bist volljährig. Du hast das Recht, über dich selber zu bestimmen. Das bedeutet aber nicht, dass deine Eltern dir gegenüber keine Verpflichtungen mehr haben.

Du hast jetzt folgende Rechte:

(A) Deine Unterschrift ist rechtsgültig. Du kannst jetzt alles selber unterschreiben, z.B. einen Mietvertrag, dein Absenzenheft usw.

(B) Du hast als Schweizer/in das Stimmrecht. Du kannst über alles abstimmen, was den Bund, den Kanton oder die Gemeinde betrifft. Zudem bist du wählbar für öffentliche Ämter, du kannst also zum Beispiel Gemeinderat werden.

(C) Du kannst den Führerausweis für Motorräder (bis 125cm) und Autos erwerben.

(D) Du kannst heiraten.

(E) Die Post (von der Schule, dem Lehrbetrieb, von Ämtern usw.) wird an dich adressiert.

(F) Du darfst auch starke alkoholische Getränke (über 15%) konsumieren.

Mit 19 Jahren

(A) Wehrpflicht: Als Schweizer trittst du in die Armee ein.

(B) Steuerpflicht: Alle Volljährigen müssen eine Steuerklärung ausfüllen, auch wenn sie nichts verdienen, sonst werden sie einfach veranlagt und müssen eine Ordnungsbusse bezahlen.

(C) Du kannst selbst ein Post- oder Bankkonto eröffnen und bist persönlich verantwortlich dafür.

LINKS

Lesetipp: In der Bibliothek ausleihen oder im Buchhandel kaufen kannst du folgendes Buch aus dem Beobachter Verlag, in dem du sehr lesbar und anhand vieler Fallbeispiele erfährst, wie die Rechtslage für Jugendliche in Theorie und Praxis ausschaut: Jugendliche haben Recht. Freizeit, Freunde, Geld und mehr.

Welche Arbeit ist ab wann möglich? Wenn du es genau wissen willst: Der Bund hat eine kostenlose Broschüre veröffentlicht, die ausführlich erläutert, wie der Jugendschutz im Bezug auf Jobs und Arbeitszeiten funktioniert.

Wenn du dich selber informieren und dir eine eigene Meinung zu einem persönlichen Fall bilden möchtest, kannst du die Kinderlobby Schweiz anrufen oder anmailen. Alles, was Recht ist heisst die kostenlose Rechtsberatung für Jugendliche. Und natürlich können dir auch Fachpersonen der Jugendarbeit und in den Treffs kompetent Auskunft geben.

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