SEXUELLE GEWALT

Man spricht von sexueller Gewalt (auch: sexueller Übergriff, Missbrauch, sexuelle Ausbeutung), wenn es zu sexuellen Handlungen kommt, die nicht im gegenseitigen Einverständnis geschehen. Opfer können Mädchen und Jungen sein. Oft findet der Missbrauch in einem Abhängigkeitsverhältnis statt,  ist der Täter oder die Täterin in der eigenen Familie oder aus dem engeren Umfeld.

DEIN KÖRPER GEHÖRT DIR

Wehre dich, wenn du das Gefühl hast, etwas stimme nicht. Dein Körper gehört nämlich dir. Es ist dein Recht, Nein zu sagen, wenn jemand Grenzen verletzt: Sei das mit intimen und geheimen Berührungen, die du nicht möchtest, mit ungewollten Küssen, zu denen du genötigt wirst, oder wenn man dich zu Zärtlichkeit, einem Gefallen oder sexuellen Handlungen zu überreden versucht und deine Gefühle ausnutzt. Man spricht auch von einem sexuellen Übergriff, wenn du mit anzüglichen Bemerkungen oder Blicken belästigt wirst. Oder wenn man dich z. B. zwingt, pornografisches Material anzuschauen. Du hast das Recht, dich zu wehren. Sexuelle Übergriffe sind Straftaten. Am besten sprichst du mit einer erwachsenen Person, der du vertraust und die dich unterstützt. Rufe eine der Fachstelle an, die wir dir im Anschluss nennen. Sie unterliegen der Schweigepflicht und sind für dich da. Oder du wendest dich direkt an die Opferberatungsstelle, wo du professionelle Unterstützung und rechtliche Beratung erhältst.

DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR

Der Schutz der Integrität und Würde jedes Menschen ist in der Schweizer Bundesverfassung verankert. Der Artikel 7 besagt: „Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen“. Übergriffe und sexueller Missbrauch sind strafbar.

LINKS

Die Beratungsstelle für Frauen hat ein spezielles Nottelefon für Frauen, die sexuelle Gewalt erfahren haben: 044 291 46 46. Auf ihrer Website findest du zudem umfassende Information.  Die Beratungsstelle berät dich auch, wenn du bei der Polizei eine Anzeige machst.

Auf www.lilli.ch bietet gut lesbare Online-Informationen zu Sexualität und sexueller Gewalt. Zudem kannst du dich da auch ähnlich wie bei Tschau.ch beraten lassen. Schnellen telefonischen Beistand von einer Fachperson erhältst du zudem unter der Telefonnummer 147.

Was tun nach einem Übergriff? Wie kann ich z.B. als guter Freund oder Freundin einem/einer Betroffenen helfen? Was sind die Folgen für den Täter/die Täterin? www.feelok.ch beantwortet dies Fragen einfühlsam und aufschlussreich.

Opferberatungsstellen gibt es in der ganzen Schweiz. Auf dem Schweizer Portal www.ch.ch findest du die Adressen – auch wenn die Straftat im Ausland geschieht. Zudem wird genau beschrieben, wer Anrecht auf Entschädigung hat; die staatliche Hilfe ist im Opferhilfegesetz (OHG) festgelegt.

Notfallnummern: Der Polizeinotruf ist unter der Kurzwahlnummer 117 erreichbar. Der Sanitätsnotruf hat die Telefonnummer 144.

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