SCHUTZALTER

In der Schweiz gilt das Schutzalter 16. Was das heisst, formuliert der entsprechende Gesetzestext im Strafgesetzbuch. Der Hintergrund, dass es zu diesem Artikel kam: Man geht davon aus, dass Kinder/Jugenliche unter 16 Jahren noch nicht reif genug sind, über ihre sexuellen Beziehungen ganz allein zu bestimmen. Deshalb will man Jugendliche davor schützen, damit sie nicht von Erwachsenen ausgenützt und zu sexuellen Handlungen genötigt werden, die sie so noch gar nicht möchten.

WAS BEDEUTET DAS SCHUTZALTER IM ALLTAG?

a)  Jeder Erwachsene, der mit einem Kind unter 16 Jahren sexuelle Handlungen vornimmt, macht sich strafbar. Er darf das Kind auch nicht dazu verleiten, sich vor ihm nackt auszuziehen, zu onanieren oder mit anderen Kindern Sex zu haben. Ebensowenig dürfen Erwachsene dem Kind ihre Geschlechtsteile zeigen, vor ihm sich selbst befriedigen oder mit jemand anderem Sex haben.

b) Erwachsene, die einem Kind unter 16 Jahren Sexfilme oder -magazine zeigen oder sie ihm zugänglich machen, machen sich strafbar. Hast du gewusst, dass es auch strafbar ist, wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist und Bilder von dir selber mit sexuellem Inhalt machst und diese anderen zugänglich machst? Auch wenn du selber fotografiert hast: Diese Bilder gelten vor dem Gesetzgeber als verbotene Kinderpornografie.

c) Sex ist ebenfalls verboten, wenn eine Jugendliche/ein Jugendlicher unter 18 Jahren zu einem Erwachsenen in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, d.h. wenn der Jugendliche z.B. Schüler, Lehrling oder Angestellter ist und wenn der Erwachsene der Vorgesetzte oder Lehrer ist. Dieses Gesetz will verhindern, dass die Macht, die der Erwachsene durch seine höhere Stellung hat, ausgenützt wird.

d) Sexuelle Handlungen zwischen zwei Menschen sind nicht verboten, wenn ihr Altersunterschied nicht grösser als drei Jahre beträgt. Das heisst mit anderen Worten: Mit allen Menschen, die nicht mehr als drei Jahre älter oder jünger sind als du, darfst du sexuelle Erfahrungen machen, auch wenn du noch nicht 16 Jahre alt bist.  

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Wenn du belästigt wirst oder wurdest: Zögere nicht, Hilfe bei einer Fachperson zu organisieren! Trau dich, eine Jugendarbeiterin/einen Jugendarbeiter in deiner Nähe anzusprechen. Und natürlich kannst du dich auch jederzeit an uns wenden.

Du findest, das Thema Schutzalter sehr theoretisch und möchtest mehr wissen? Auf www.lilli.ch kannst du konkrete Beispiele nachlesen und erfährst auch, wie das Vorgehen ist, wenn es zu strafbaren Handlungen kommt. Auf der Site gibt es daher auch Infos, wie man einen Übergriff verarbeiten kann, und Tipps für Angehörige und Freunde, die jemandem beistehen.

Andere Länder – andere Gesetze. Wie du vielleicht weisst, können Gesetze von Land zu Land leicht variieren. So ist es auch beim Schutzalter. Das kann unter Umständen im Urlaub sehr wichtig sein. Neugierig?

Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat ihre Gesetze auch im Internet publiziert. Hier kannst du den genauen Wortlaut des Gesetzestextes zum Schutzalter lesen.

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